München. BMW ruft den „Baby Racer III“ zurück. Die Käufer des Baby
Racer III werden gebeten, ihren Baby Racer zu ihrem BMW Händler
zurückzubringen. Sie erhalten ein neues Modell.
Die Maßnahme betrifft nur Baby Racer III, die von Mai 2015 bis
einschließlich Dezember 2015 gebaut wurden. Frühere Modelle sind nicht betroffen.
In sehr seltenen Fällen kann es passieren, dass sich der BMW Logo
Aufkleber auf dem Lenkrad des Baby Racers löst. Der abgelöste
Aufkleber könnte dann unter Umständen von einem Kleinkind verschluckt
werden. Um jede Gefahr auszuschließen, werden deshalb die Baby Racer
getauscht. Die Tauschaktion ist für die Kunden selbstverständlich kostenlos.
Munich. Here you can see the on demand webcast of the BMW Group Annual Conference 2024, with the world premiere of the next BMW vision vehicle on the "Road to Neue Klasse".
Die angegebenen Verbrauchs- und CO2-Angaben wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren gemäß VO (EG) Nr. 715/2007 und VO (EG) Nr. 692/2008 (in der jeweils gültigen Fassung) ermittelt. Die Werte wurden bereits auf Basis des in den einschlägigen europarechtlichen Rechtsgrundlagen vorgesehenen neuen WLTP-Zyklus ermittelt und zur Vergleichbarkeit auf NEFZ zurückgerechnet. Bei diesen Fahrzeugen können für die Bemessung von Steuern und anderen fahrzeugbezogenen Abgaben, die (auch) auf den CO2-Ausstoß abstellen, andere als die hier angegebenen Werte gelten.
Die Angaben beziehen sich auf ein Fahrzeug in Basisausstattung und können Sonderausstattungen diese Werte erhöhen. Die Spannen berücksichtigen Unterschiede in der gewählten Rad- und Reifengröße. Die Angaben beziehen sich daher nicht auf das konkrete Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen.
Die CO2-Effizienzangaben ergeben sich aus der Richtlinie 1999/94/EG sowie dem Pkw-VIG und verwenden die Verbrauchs- und CO2-Werte des NEFZ zur Einstufung. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und unter diesem Link unentgeltlich erhältlich ist. Darüber hinaus können weitere Details zum konkreten Fahrzeug der beim Händler aufliegenden Typengenehmigung entnommen werden.