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BMW Group erweitert Erhebung von Bilddaten aus BMW Kundenfahrzeugen in Europa für kontinuierliche Produktverbesserung und mehr Sicherheit im Straßenverkehr.
07.09.2026 Pressemeldung
+++ Nutzung ereignisbasierter Bild- und Fahrzeugsensordaten für stetige Weiterentwicklung von Fahrerassistenzsystemen und teilautomatisierten Fahrfunktionen +++ Datenerhebung aus Flotte des neuen BMW iX3 und Folgemodellen bei vorliegender Kundenzustimmung und unter Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Vorgaben in allen EU-Mitgliedsländern +++ Privacy-by-Design Maßnahmen umgesetzt +++ Keine Identifikation individueller Verkehrsteilnehmer +++
Pressekontakt.
Benjamin Titz
BMW Group
Tel: +49-89-382-22998
Fax: +49-89-382-20626
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Autor.
Martin Tholund
BMW Group
München. Mit der neuen Generation der Fahrerassistenz- und aktiven Sicherheitssysteme der BMW Group bietet der neue BMW iX3 ein hohes Maß an Komfort und zusätzlicher Sicherheit für seine Fahrer. Zudem schützen diese Systeme auch Fußgänger, Radfahrer und andere Verkehrsteilnehmer.
Neben umfangreicher, virtueller Erprobung mithilfe von Simulationen und der physischen Absicherung mit der Flotte von BMW Entwicklungsfahrzeugen können Bilddaten aus realen Verkehrssituationen von Kundenfahrzeugen einen großen Mehrwert für die kontinuierliche Verbesserung und Weiterentwicklung von Assistenzsystemen liefern. Seit April 2026 kann die BMW Group in Fahrzeugen der neuen Modellgeneration, die mit der erforderlichen Sensorik und Datenverarbeitungsarchitektur zur situativen Erfassung von Umfeldvideodaten ausgestattet sind, in EU-Mitgliedsländern solche Bilddaten erheben. Dazu zählen der neue BMW iX3 und i3, X5 und 7er sowie darauffolgende neue Modelle und Modell-Updates. Die Voraussetzung zur Nutzung der Bilddaten ist die Einwilligungserklärung der Kundinnen und Kunden und erfolgt unter Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Vorgaben. Dank BMW Software Updates profitieren Kunden und Verkehrsteilnehmer von Verbesserungen der Systeme over-the-air, die mithilfe der gewonnenen Bilddaten aus realem Verkehrsgeschehen künftig umgesetzt werden können.
Über den gesamten Datenerfassungs- und Datennutzungsprozess hat die Einhaltung der geltenden datenschutzrechtlichen Vorgaben höchste Priorität. Die BMW Group informiert darüber auf einer neuen Webseite mit den entsprechenden Datenschutzhinweisen.
Datenerhebung ereignisbezogen nur in relevanten
Fahrsituationen.
Die Datenerhebung für die
Weiterentwicklung von Fahrerassistenzfunktionen zielt ausschließlich
auf spezifische Verkehrssituationen ab, in denen diese Systeme einen
besonders hohen Nutzen entfalten können. Dazu zählen beispielsweise
durch Assistenzsysteme verhinderte Kollisionen bei
Autobahn-Spurwechseln, das Eingreifen des Notbremsassistenten, eine
starke manuelle Bremsung oder ein plötzliches Ausweichmanöver durch
den Fahrer. Es werden dabei gezielt nur solche Sensor- und Bilddaten
erfasst, die für das Verständnis der Situation und die weitere
Optimierung der Fahrerassistenzsysteme relevant sind. Dazu gehören
Aufnahmen der Fahrzeugumgebung durch die Außenkameras, Daten der
Umfeldsensorik sowie fahrdynamische Informationen wie Geschwindigkeit,
Fahrtrichtung oder Lenkwinkel.
Videodaten können zu diesem Zweck als Ergänzung ab Mitte September ereignisbezogen (limitiert auf maximal 120 Sekunden je Ereignis) in unveränderter Form aus den Fahrzeugen erhoben werden. Für die Datenverarbeitung hat die BMW Group “privacy-by-design" Maßnahmen umgesetzt. Vor Verwendung der Daten wird die Fahrzeugidentifikationsnummer unmittelbar nach Übertragung in das BMW IT-Backend gelöscht, sodass eine Zuordnung der Daten zu einem spezifischen Fahrzeug nicht mehr möglich ist. In keinem Fall nehmen BMW Systeme eine Identifikation individueller Verkehrsteilnehmer vor. Unveränderte Bilddaten werden genutzt, um mittels maschinellen Lernens Fahrerassistenzsysteme und teilautomatisierte Fahrfunktionen weiterzuentwickeln.
Wenn berechtigte BMW Mitarbeiter für Entwicklungszwecke auf einzelne Aufzeichnungen zugreifen müssen, so werden in den Bilddaten enthaltene Gesichter oder Kennzeichen anderer Verkehrsteilnehmer soweit technisch möglich vor der Wiedergabe unkenntlich gemacht. Der Umgang mit den zu diesem Zweck anfallenden Daten erfolgt selbstverständlich unter Einhaltung aller geltenden datenschutzrechtlichen Anforderungen.