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PressClub Schweiz · Artikel.

BMW Group zahlt Umweltprämie auch in der Schweiz.

Initiative für Luftreinheit und gegen den Klimawandel: BMW Group Switzerland startet Sonderaktion zur Flottenverjüngung – Halter von Dieselfahrzeugen mit Euro 4 oder älterer Abgasnorm erhalten Bonus von CHF 2‘000 beim Eintausch gegen ein neues Modell der Marken BMW, BMW i oder MINI mit CO2-Werten von maximal 130 Gramm pro Kilometer.

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Oliver Peter
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Initiative für Luftreinheit und gegen den Klimawandel: BMW Group Switzerland startet Sonderaktion zur Flottenverjüngung – Halter von Dieselfahrzeugen mit Euro 4 oder älterer Abgasnorm erhalten Bonus von CHF 2‘000 beim Eintausch gegen ein neues Modell der Marken BMW, BMW i oder MINI mit CO2-Werten von maximal 130 Gramm pro Kilometer – Auswahl der Modelle mit besonders geringen Emissionen reicht von der BMW 1er bis zur BMW 7er Reihe, umfasst BMW i und BMW iPerformance Modelle sowie sämtliche Baureihen von MINI.

 

Dielsdorf. Mit einer EU-weiten Sonderaktion zur Flottenverjüngung unterstützt die BMW Group die Halter von älteren Dieselfahrzeugen beim Umstieg auf ein neues BMW Modell mit besonders geringen Schadstoff- und CO2-Emissionswerten. Die Initiative, die die Zahlung einer Umweltprämie vorsieht, gilt nun auch in der Schweiz. Die BMW (Schweiz) AG belohnt die Inzahlungnahme eines Fahrzeugs mit Dieselmotor, für das entweder die Euro-4- oder eine ältere Abgasnorm gilt, mit einem Bonus von CHF 2‘000. Die Umweltprämie wird unter der Voraussetzung gewährt, dass sich der Kunde für ein Neufahrzeug der Marken BMW, BMW i oder MINI entscheidet, das CO2-Emissionen von maximal 130 Gramm pro Kilometer aufweist. Die Auswahl an Modellen, die sich durch entsprechend geringere Verbrauchs- und CO2-Werte auszeichnen, ist im aktuellen Produktionsjahr nochmals gewachsen. Sie reicht von der BMW 1er bis zur BMW 7er Reihe und umfasst außerdem sowohl die BMW i als auch die BMW iPerformance Modelle sowie sämtliche Baureihen von MINI.

Der finanzielle Anreiz zum Eintausch eines älteren Dieselfahrzeugs gegen ein modernes Modell mit niedrigen Emissionswerten ist Bestandteil der aktuellen Initiative der BMW Group zur Förderung der Luftreinheit in Städten und zur Bekämpfung des Klimawandels. Die BMW Group hat im Rahmen von Efficient Dynamics und nicht zuletzt durch besonders wirksame Technologie zur Abgasreinigung konsequente Fortschritte bei der Reduzierung der Emissionen erzielt. Dies gilt für die in Bezug auf die Luftqualität relevanten Schadstoffe ebenso wie für den Ausstoss von klimaschädlichem CO2. Aktuelle Modelle von BMW und MINI mit der Abgasnorm EU6 weisen sowohl im NEFZ-Testzyklus als auch im Realbetrieb überdurchschnittlich günstige Emissionswerte auf.

Entsprechend gross ist das Portfolio der Modelle, aus denen die Kunden in der Schweiz auswählen können, wenn sie für die Inzahlungnahme ihres Altfahrzeugs die Umweltprämie in Anspruch nehmen wollen. In Frage kommen zahlreiche Modellvarianten mit Otto- sowie mit Dieselmotor aus der BMW 1er und BMW 2er, der BMW 3er und BMW 4er, der BMW 5er und der BMW 7er Reihe sowie des BMW X1. Auch beim Erwerb eines BMW i3, eines BMW i8 oder eines BMW iPerformance Modells mit Plug-in-Hybrid-Antrieb wird der Eintausch eines älteren Dieselfahrzeugs mit der Prämie belohnt. Die Marke MINI bietet in allen Baureihen Fahrzeuge an, die das für den Umweltbonus relevante 130-Gramm-Limit zum Teil deutlich unterschreiten, darunter auch den neuen MINI Cooper S E Countryman ALL4 mit Plug-in-Hybrid-Antrieb.

Die zunächst bis zum 31. Dezember 2017 befristete Sonderaktion gilt für alle seit dem 1. August 2017 abgeschlossenen Kundenverträge für BMW Neufahrzeuge. Das bisher genutzte Fahrzeug muss mindestens drei Monate lang im Besitz des Neufahrzeugkunden gewesen sein. Berücksichtigt werden ältere BMW oder MINI Modelle ebenso wie Fahrzeuge anderer Fabrikate. Der für die Bewertung der Abgasnorm des Altfahrzeugs massgebliche Eintrag befindet sich im Feld 72 des Fahrzeugausweises. Die Umweltprämie wird gewährt, wenn der dort eingetragene Emissionscode B01, B02, B03 oder B04 lautet.

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CO2-Emissionen & Verbrauch.

Die Berechnung beruht auf der Verordnung des UVEK über Angaben auf der Energieetikette von neuen Personenwagen (VEE-PW) vom 05. Juli 2022. Die Verbrauchsangaben sind Normverbrauchs-Angaben gemäss dem WLTP (Worldwide harmonized Light vehicles Test Procedure), die zum Vergleich der Fahrzeuge dienen. In der Praxis können die Angaben jedoch je nach Fahrstil, Zuladung, Topografie und Jahreszeit teilweise deutlich abweichen.

Die Angaben zu Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen und Stromverbrauch wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren VO (EU) 2007 / 715 ermittelt. Für die Bemessung von Steuern und anderen fahrzeugbezogenen Abgaben, die (auch) auf den Verbrauch und/oder CO2-Ausstoss abstellen, können je nach Kantonaler Regelung teilweise andere als die hier angegebenen Werte gelten. Damit Energieverbräuche unterschiedlicher Antriebsformen (Benzin, Diesel, Gas, Strom, usw.) vergleichbar sind, werden sie zusätzlich als sogenannte Benzinäquivalente (Masseinheit für Energie) ausgewiesen.

Der Durchschnittswert der CO2-Emissionen aller immatrikulierten Neuwagen beträgt für das Jahr 2024 122 g/km. Der CO2-Zielwert für Fahrzeuge, die nach WLTP geprüft sind, beträgt 118 g/km.

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