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PressClub Österreich · Artikel.

BMW Motorrad: 5 Jahre Gewährleistung auf alle Helme.

Rückwirkend ab dem 1. Januar 2020 verlängert BMW Motorrad die Gewährleistung des kompletten Helmsortiments.

BMW Motorrad
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BMW Motorcycle
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Fahrerausstattung
 

Pressekontakt.

Michael Ebner
BMW Group

Tel: +43-662-8383-9100

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Autor.

Michael Ebner
BMW Group

München. Die bisherige Gewärleistungszeit auf BMW Motorrad Helme von zwei Jahren wird rückwirkend ab dem 1. Januar 2020 auf fünf Jahre verlängert. So können sich Motorradfahrer noch mehr auf ihre Fahrt freuen und müssen sich weniger Sorgen um ihren Helm und ihre Sicherheit machen.

Alle Helme aus der Produktpalette von BMW Motorrad, gültig ab dem Kaufdatum 1. Januar 2020, haben somit fortan eine vertragliche Gewärleistungszeit von fünf Jahren. Vor diesem Datum getätigte Käufe beschränken sich weiterhin auf eine Gewärleistungszeit von 24 Monaten. Die Gewährleistung erfolgt bei allen Helmen, die bei einem teilnehmenden BMW Motorrad Händler erworben wurden.

Die Gewärleistung umfasst Material- und Herstellungsfehler des Produkts. Installierte BMW Motorrad Kommunikationssysteme wiederum sind von der BMW Motorrad Gewärleistungsverlängerung für Helme ausgeschlossen. Dies bedeutet, dass die Gewärleistung ausdrücklich nicht gilt, sofern ein Mangel oder Schaden durch unsachgemäße Handhabung, einen Unfall oder den unsachgemäßen Einbau von System und Zubehör verursacht ist – auch durch Dritte. Kratzer an Visier, Sonnenblende, Helmschale oder Kunststoffteilen fallen ebenso nicht unter die Herstellergewärleistung.

Pressematerial zu den BMW Motorrädern sowie der BMW Motorrad Fahrerausstattung finden Sie im BMW Group PressClub unter www.press.bmwgroup.com.

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CO2-Emissionen & Verbrauch.

Die angegebenen Verbrauchs- und CO2-Angaben wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren gemäß VO (EG) Nr. 715/2007 und VO (EG) Nr. 692/2008 (in der jeweils gültigen Fassung) ermittelt. Die Werte wurden bereits auf Basis des in den einschlägigen europarechtlichen Rechtsgrundlagen vorgesehenen neuen WLTP-Zyklus ermittelt und zur Vergleichbarkeit auf NEFZ zurückgerechnet. Bei diesen Fahrzeugen können für die Bemessung von Steuern und anderen fahrzeugbezogenen Abgaben, die (auch) auf den CO2-Ausstoß abstellen, andere als die hier angegebenen Werte gelten.

Die Angaben beziehen sich auf ein Fahrzeug in Basisausstattung und können Sonderausstattungen diese Werte erhöhen. Die Spannen berücksichtigen Unterschiede in der gewählten Rad- und Reifengröße. Die Angaben beziehen sich daher nicht auf das konkrete Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen.

Die CO2-Effizienzangaben ergeben sich aus der Richtlinie 1999/94/EG sowie dem Pkw-VIG und verwenden die Verbrauchs- und CO2-Werte des NEFZ zur Einstufung. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und unter diesem Link unentgeltlich erhältlich ist. Darüber hinaus können weitere Details zum konkreten Fahrzeug der beim Händler aufliegenden Typengenehmigung entnommen werden.

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