PressClub Österreich · Artikel.
BMW Motorrad: 5 Jahre Gewährleistung auf alle Helme.
Thu May 07 10:00:00 CEST 2020 Pressemeldung
Rückwirkend ab dem 1. Januar 2020 verlängert BMW Motorrad die Gewährleistung des kompletten Helmsortiments.
Pressekontakt.
Michael Ebner
BMW Group
Tel: +43-662-8383-9100
E-Mail senden
München. Die bisherige Gewärleistungszeit auf BMW
Motorrad Helme von zwei Jahren wird rückwirkend ab dem 1. Januar 2020
auf fünf Jahre verlängert. So können sich Motorradfahrer noch mehr auf
ihre Fahrt freuen und müssen sich weniger Sorgen um ihren Helm und
ihre Sicherheit machen.
Alle Helme aus der Produktpalette von BMW Motorrad, gültig ab
dem Kaufdatum 1. Januar 2020, haben somit fortan eine vertragliche
Gewärleistungszeit von fünf Jahren. Vor diesem Datum getätigte Käufe
beschränken sich weiterhin auf eine Gewärleistungszeit von 24 Monaten.
Die Gewährleistung erfolgt bei allen Helmen, die bei einem
teilnehmenden BMW Motorrad Händler erworben wurden.
Die Gewärleistung umfasst Material- und Herstellungsfehler des
Produkts. Installierte BMW Motorrad Kommunikationssysteme wiederum
sind von der BMW Motorrad Gewärleistungsverlängerung für Helme
ausgeschlossen. Dies bedeutet, dass die Gewärleistung ausdrücklich
nicht gilt, sofern ein Mangel oder Schaden durch unsachgemäße
Handhabung, einen Unfall oder den unsachgemäßen Einbau von System und
Zubehör verursacht ist – auch durch Dritte. Kratzer an Visier,
Sonnenblende, Helmschale oder Kunststoffteilen fallen ebenso nicht
unter die Herstellergewärleistung.
Pressematerial zu den BMW Motorrädern sowie der BMW Motorrad
Fahrerausstattung finden Sie im BMW Group PressClub unter www.press.bmwgroup.com.