München. BMW ruft den „Baby Racer III“ zurück. Die Käufer des Baby
Racer III werden gebeten, ihren Baby Racer zu ihrem BMW Händler
zurückzubringen. Sie erhalten ein neues Modell.
Die Maßnahme betrifft nur Baby Racer III, die von Mai 2015 bis
einschließlich Dezember 2015 gebaut wurden. Frühere Modelle sind nicht betroffen.
In sehr seltenen Fällen kann es passieren, dass sich der BMW Logo
Aufkleber auf dem Lenkrad des Baby Racers löst. Der abgelöste
Aufkleber könnte dann unter Umständen von einem Kleinkind verschluckt
werden. Um jede Gefahr auszuschließen, werden deshalb die Baby Racer
getauscht. Die Tauschaktion ist für die Kunden selbstverständlich kostenlos.
Offizielle Angaben zu Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen, Stromverbrauch und elektrischer Reichweite wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt und entsprechen der VO (EU) 715/2007 in der jeweils geltenden Fassung. Sie beziehen sich auf Fahrzeuge auf dem Automobilmarkt in Deutschland. Angaben im NEFZ berücksichtigen bei Spannbreiten Unterschiede in der gewählten Rad- und Reifengröße, im WLTP jeglicher Sonderausstattung.
Für die Bemessung von Steuern und anderen fahrzeugbezogenen Abgaben, die (auch) auf den CO2-Ausstoß abstellen, sowie ggf. für die Zwecke von fahrzeugspezifischen Förderungen werden WLTP-Werte verwendet. Aufgeführte NEFZ-Werte wurden gegebenenfalls auf Basis des neuen WLTP-Messverfahrens ermittelt und zur Vergleichbarkeit auf das NEFZ-Messverfahren zurückgerechnet. Für seit 01.01.2021 neu typgeprüfte Fahrzeuge existieren die offiziellen Angaben nur noch nach WLTP. Weitere Informationen zu den Messverfahren WLTP und NEFZ sind auch unter bmw.de/wltp zu finden.
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können hier www.dat.de abgerufen werden.