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BMW Group Handelsbetriebe erweitern weltweit die Gewährleistungsfrist
Fri Nov 02 12:00:00 CET 2001 Pressemeldung
Bereits zum 1.11.2001 zwei Jahre Gewährleistung ohne Kilometerbegrenzung
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Beda Durrer
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Beda Durrer
BMW Group
Bereits zum 1.11.2001 zwei Jahre Gewährleistung ohne Kilometerbegrenzung
Die Handelsbetriebe der BMW Group werden die aus der U-Verbrauchsgüter-
Richtlinie mit den jeweiligen nationalen Gesetzen zum 1. Januar 2002
resultierenden Aenderungen des Gewährleistungsrechts auf den 1. November 2001
vorziehen und gleichzeitig weltweit einführen. Das bedeutet, dass alle Kunden,
die vom 1. November 2001 an ein Neufahrzeug, fahrzeugbezogene Teile und Zubehör
erwerben, künftig zwei Jahre lang Gewährleistungsansprüche - und zwar ohne
Kilometerbegrenzung - beginnend mit dem Auslieferungsdatum geltend machen
können. Die Erweiterung der Gewährleistung ist nicht mit einer Preiserhöhung
verbunden.
Einzelheiten dazu, wie diese Neuregelung der Gewährleistung umgesetzt wird,
werden derzeit erarbeitet und dem Handel in den nächsten Tagen verbindlich
mitgeteilt.
In der Schweiz ergibt diese Regelung für die Marke MINI, BMW Motorräder und
fahrzeugbezogene Teile und Zubehöre eine Dienstleistungsverbesserung.
BMW Automobile, welche seit März 1999 in der Schweiz verkauft wurden, verfügen
über BMW Service Plus. Dieses Leistungspaket beinhaltet die 3 Jahre
Gewährleistung und Wartungs- und Reparaturkosten für 3 Jahre oder 100'000 km.