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PressClub Schweiz · Artikel.

BMW Group Handelsbetriebe erweitern weltweit die Gewährleistungsfrist

Bereits zum 1.11.2001 zwei Jahre Gewährleistung ohne Kilometerbegrenzung

Gebrauchtwagen, Service, Qualität

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Beda Durrer
BMW Group

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Beda Durrer
BMW Group

Bereits zum 1.11.2001 zwei Jahre Gewährleistung ohne Kilometerbegrenzung


Die Handelsbetriebe der BMW Group werden die aus der U-Verbrauchsgüter-
Richtlinie mit den jeweiligen nationalen Gesetzen zum 1. Januar 2002
resultierenden Aenderungen des Gewährleistungsrechts auf den 1. November 2001
vorziehen und gleichzeitig weltweit einführen. Das bedeutet, dass alle Kunden,
die vom 1. November 2001 an ein Neufahrzeug, fahrzeugbezogene Teile und Zubehör
erwerben, künftig zwei Jahre lang Gewährleistungsansprüche - und zwar ohne
Kilometerbegrenzung - beginnend mit dem Auslieferungsdatum geltend machen
können. Die Erweiterung der Gewährleistung ist nicht mit einer Preiserhöhung
verbunden.

Einzelheiten dazu, wie diese Neuregelung der Gewährleistung umgesetzt wird,
werden derzeit erarbeitet und dem Handel in den nächsten Tagen verbindlich
mitgeteilt.

In der Schweiz ergibt diese Regelung für die Marke MINI, BMW Motorräder und
fahrzeugbezogene Teile und Zubehöre eine Dienstleistungsverbesserung.

BMW Automobile, welche seit März 1999 in der Schweiz verkauft wurden, verfügen
über BMW Service Plus. Dieses Leistungspaket beinhaltet die 3 Jahre
Gewährleistung und Wartungs- und Reparaturkosten für 3 Jahre oder 100'000 km.

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CO2-Emissionen & Verbrauch.

Der Durchschnittswert der CO2-Emissionen aller immatrikulierten Neuwagen beträgt für das Jahr 2025 113 g/km. Die Berechnung beruht auf der Verordnung des UVEK über Angaben auf der Energieetikette von neuen Personenwagen (VEE-PLS) vom 05. Juli 2024. Die Verbrauchsangaben sind Normverbrauchs-Angaben gemäss dem WLTP (Worldwide harmonized Light vehicles Test Procedure), die zum Vergleich der Fahrzeuge dienen. In der Praxis können die Angaben jedoch je nach Fahrstil, Zuladung, Topografie und Jahreszeit teilweise deutlich abweichen.

Die Angaben zu Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen und Stromverbrauch wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren VO (EU) 2007 / 715 ermittelt. Für die Bemessung von Steuern und anderen fahrzeugbezogenen Abgaben, die (auch) auf den Verbrauch und/oder CO2-Ausstoss abstellen, können je nach Kantonaler Regelung teilweise andere als die hier angegebenen Werte gelten.

Damit Energieverbräuche unterschiedlicher Antriebsformen (Benzin, Diesel, Gas, Strom, usw.) vergleichbar sind, werden sie zusätzlich als sogenannte Benzinäquivalente (Masseinheit für Energie) ausgewiesen.

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