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PressClub Schweiz · Artikel.

BMW AG beschliesst weiteres Rückkaufprogramm für BMW Aktien im Volumen von bis zu 2 Mrd. EUR

+++ Aktien werden eingezogen und das Grundkapital herabgesetzt +++

Finanzen, Zahlen, Fakten
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Pressekontakt.

Sandro Kaelin
BMW Group

Tel: +41-58-269-1092

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München. Der Vorstand der Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft (BMW AG) hat heute ein zweites Aktienrückkaufprogramm im Umfang von bis zu 2 Mrd. EUR (Gesamtkaufpreis ohne Erwerbsnebenkosten) beschlossen, das im Anschluss an das aktuell laufende, erste Rückkaufprogramm starten soll. Letzteres wurde im Juli 2022 begonnen und soll voraussichtlich Mitte 2023 abgeschlossen sein. Die Ermächtigung zum Anteilsrückkauf im Umfang von bis zu 10% des Grundkapitals innerhalb von fünf Jahren hatte die Hauptversammlung der BMW AG im Mai 2022 erteilt.

 

Auch dieses zweite Rückkaufprogramm betrifft Stamm- und Vorzugsaktien. Dabei ist das Volumen für Vorzugsaktien auf maximal 350 Mio. € beschränkt. Das zweite Programm soll spätestens bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

 

Es dient vorwiegend dazu, die rückerworbenen Aktien einzuziehen und das Grundkapital entsprechend herabzusetzen. Daneben kann es auch zur Übertragung von Aktien an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BMW AG oder eines Konzernunternehmens im Rahmen eines Mitarbeiteraktienprogramms genutzt werden.

 

Nicolas Peter, Finanzvorstand der BMW AG: „Die BMW AG steht für nachhaltiges und stetiges Wachstum, das auf ihrer operativen Stärke und ihrer langfristigen strategischen Ausrichtung basiert. Unser unternehmerischer Erfolg setzt sich auch in der aktuellen, investitionsintensiven Übergangsphase zur CO2-freien Mobilität fort. Dass wir ein zweites Aktienrückkaufprogramm beschliessen, zeigt die konstant hohe Finanzkraft und starke Liquidität unseres Unternehmens. Wir erwarten auch in Zukunft eine robuste Liquiditätsposition – und diese stützt unser herausragendes Investment-Grade-Rating.“

 

„Unsere Aktionäre können sich auf unsere jährlichen, soliden Dividendenausschüttungen verlassen. Der Einzug der rückerworbenen Anteile und die Herabsetzung des Grundkapitals werden zu einem gestiegenen Ergebnis je Aktie führen. Damit stärken wir den Wert unserer Anteile und bieten unseren Aktionären weiteres Gewinnpotenzial. Wir behalten unseren Fokus auf einer optimalen Kapitalallokation bei und senden mit der Fortsetzung unserer Rückkauf-Aktivitäten ein klares Signal der Stärke an den Kapitalmarkt“, so Nicolas Peter.

 

Der Aktienrückkauf erfolgt im Einklang mit den Safe-Harbour-Regelungen des Artikels 5 der EU-Marktmissbrauchsverordnung (Verordnung (EU) Nr. 596/2014) in Verbindung mit den Bestimmungen der Delegierten Verordnung der EU-Kommission (Verordnung (EU) Nr. 2016/1052). Die BMW Group wird regelmässig über den Fortschritt des Programms berichten. Pflichtgemäss ist gleichzeitig eine Ad hoc-Mitteilung veröffentlicht worden.

 

 

Die BMW Group

 

Die BMW Group ist mit ihren Marken BMW, MINI, Rolls-Royce und BMW Motorrad der weltweit führende Premium-Hersteller von Automobilen und Motorrädern und Anbieter von Premium-Finanz- und Mobilitätsdienstleistungen. Das BMW Group Produktionsnetzwerk umfasst über 30 Produktions­standorte weltweit; das Unternehmen verfügt über ein globales Vertriebsnetzwerk mit Vertretungen in über 140 Ländern.

 

Im Jahr 2022 erzielte die BMW Group einen weltweiten Absatz von fast 2,4 Mio. Automobilen und über 202.000 Motorrädern. Das Ergebnis vor Steuern im Geschäftsjahr 2022 belief sich auf 23,5 Mrd. €, der Umsatz auf 142,6 Mrd. €. Zum 31. Dezember 2022 beschäftigte das Unternehmen weltweit 149.475 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

 

Seit jeher sind langfristiges Denken und verantwortungsvolles Handeln die Grundlage des wirtschaftlichen Erfolges der BMW Group. Das Unternehmen hat frühzeitig die Weichen für die Zukunft gestellt und rückt Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung konsequent ins Zentrum seiner Ausrichtung, von der Lieferkette über die Produktion bis zum Ende der Nutzungsphase aller Produkte. 

 

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CO2-Emissionen & Verbrauch.

Die Berechnung beruht auf der Verordnung des UVEK über Angaben auf der Energieetikette von neuen Personenwagen (VEE-PW) vom 05. Juli 2022. Die Verbrauchsangaben sind Normverbrauchs-Angaben gemäss dem WLTP (Worldwide harmonized Light vehicles Test Procedure), die zum Vergleich der Fahrzeuge dienen. In der Praxis können die Angaben jedoch je nach Fahrstil, Zuladung, Topografie und Jahreszeit teilweise deutlich abweichen.

Die Angaben zu Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen und Stromverbrauch wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren VO (EU) 2007 / 715 ermittelt. Für die Bemessung von Steuern und anderen fahrzeugbezogenen Abgaben, die (auch) auf den Verbrauch und/oder CO2-Ausstoss abstellen, können je nach Kantonaler Regelung teilweise andere als die hier angegebenen Werte gelten. Damit Energieverbräuche unterschiedlicher Antriebsformen (Benzin, Diesel, Gas, Strom, usw.) vergleichbar sind, werden sie zusätzlich als sogenannte Benzinäquivalente (Masseinheit für Energie) ausgewiesen.

Der Durchschnittswert der CO2-Emissionen aller immatrikulierten Neuwagen beträgt für das Jahr 2024 122 g/km. Der CO2-Zielwert für Fahrzeuge, die nach WLTP geprüft sind, beträgt 118 g/km.

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